Bevor wir unsere Jobs kündigten, mussten wir uns zwangsläufig etwas ausführlicher mit unserem Sozialversicherungssystem auseinander setzen.
Unser Ziel Bestand vorwiegend darin, auf so wenige Ansprüche wie möglich zu verzichten.
Vorab möchten wir jedoch die verschiedenen Paramater erklären, welche darüber entscheiden, ob und wieviel man letzten Endes erhält.
Erfüllung der Anwartschaft.
Sozialversicherungspflichtigte Beschäftigung von Mindestens 12 Monaten
Arbeitssuchendmeldung
Rechtzeitige Meldung beim Arbeitsamt, dass man auf Arbeitssuche ist. Kann auch telefonisch erfolgen und bis zu drei Monaten im Voraus.
Arbeitslosenmeldung
Persönliche Meldung beim Arbeitsamt
Arbeitslosigkeit
Dies bedeutet, dass man dem Arbeitsmarkt für mindestens 24 Stunden frei zur Verfügung stehen muss.
Leistungen allgemein
Arbeitslosengeld, Sozialversicherung, Arbeitsvermittlung, Qualifizierungen
-Leistungshöhe
60 % des im Bemessungszeitraum erhaltenen durchschnittlichen Nettoentgelts
-Leistungsdauer
Abhängig von Alter und Beschäftigungsdauer vor Arbeitslosigkeit. Bei 24 monatiger Beschäftigung von Reiseantritt maximal 12 Monate (Abhängig vom Alter)
-Sperrfristen
Drei Monate bei Eigenkündigung
-Anspruchsgültigkeit
48 Monate ab Arbeitslosigkeit
Bemessungsgrundlage für die Höhe des Arbeitslosengeldes ist das während der Anwartschaft versteuerte Einkommen. (12 Monate vor Reiseantritt)
Das versteuerte Jahreseinkommen wird hierbei auf den jeweiligen Tagessatz heruntergerechnet. Von dem Tagessatz werden Sozialversicherungen pauschal mit 21 % abgezogen sowie der individuelle Steuersatz und 5,5 % Solidaritätszuschlag.
Von dem errechneten Netto Tagessatz erhält man 67 %. Dieser Tagessatz wird mit 30 multipliziert und was herauskommt, ist das einem zustehende Arbeitslosengeld.
Anbei ein vereinfachtes Beispiel:
Jahreseinkommen vor Reise: 60.000 €
Bruttotagessatz 164 € (Jahreseinkommen / 360 Tage)
Sozialversicherungspauschale 35 € (21 % vom Tagessatz)
Lohnsteuer 35 € (Indiv.. Einkommenssteuersatz / 21 % bei LStK I)
Nettotagessatz 94 € (Leistungsansatz für Arbeitsagentur)
Arbeitslosengeld pro Tag 63 € (67 % vom Nettotagessatz)
Arbeitslosengeld pro Monat 1.890 €
Gesamtanspruch 22.680 € (Bei einem Leistungsanspruch von 12 Monaten)
Nachdem wir uns nun mit den verschiedenen Voraussetzungen und Parametern befasst haben gibt es mehrere Möglichkeiten sich etwaige Ansprüche zu sichern und zu beeinflussen.
Die Leistungshöhe kann man dadurch beeinflussen, dass man Bonuszahlungen und sonstige Vergütungen bewusst in den 12 Monatszeitraum vor der Reise schiebt.
Die Leistungsdauer kann nicht beeinflusst werden, jedoch die Sperrfrist. Diese erhält man nur bei Eigenkündigung. Lässt man sich also von seinem Arbeitgeber kündigen, so entfällt auch die Sperrfrist.
Den größten und wichtigsten Einfluss kann man bei der Anspruchsgültigkeit nehmen!
Ein einmal festgestellter Leistungsanspruch ist 48 Monate lang gültig!
Dies bedeutet, dass wenn man es geschickt anstellt der Anspruch während der Reise nicht verfällt.
Folgendes ist dafür notwendig.
1. Arbeitssuchendmeldung drei Monate vor Ende des Arbeitsvertrages
2. Kündigen
3. Arbeitslosenmeldungen
4. Arbeitslos sein. (Mindestens 24h dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen)
5. Beim Arbeitsamt abmelden. (Jetzt steht man dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung. Man erhält keine Leistungen, der Anspruch ist jedoch noch erhalten.
6. Wieder beim Arbeitsamt Arbeitslos melden. (Jetzt stehen wir dem Arbeitsmarkt wieder zur Verfügung. Die Sperrfrist ist abgelaufen und wir erhalten unseren vor Reisebeginn gesicherten Leistungen für die neun Monate
Diese Variante kann einem ein paar Sorgen bezüglich des Wiedereinstieges oder vorzeitigem Reiseabbruch nehmen. Trotz Sperrfrist sollten neun Monate Absicherung mehr als genug für einen möglichen Wiedereinstieg sein.