Arbeitslosenversicherung

Was gilt es zu beachten?

Arbeitslosenversicherung

Eine Sorge weniger

Vorwort

 

Bevor wir unsere Jobs kündigten, mussten wir uns zwangsläufig etwas ausführlicher mit unserem Sozialversicherungssystem auseinander setzen.

 

Unser Ziel Bestand vorwiegend darin, auf so wenige Ansprüche wie möglich zu verzichten.

Vorab möchten wir jedoch die verschiedenen Paramater erklären, welche darüber entscheiden, ob und wieviel man letzten Endes erhält.

 

 

Voraussetzungen für Arbeitslosengeld

 

Erfüllung der Anwartschaft.

Sozialversicherungspflichtigte Beschäftigung von Mindestens 12 Monaten

 

Arbeitssuchendmeldung

Rechtzeitige Meldung beim Arbeitsamt, dass man auf Arbeitssuche ist. Kann auch telefonisch erfolgen und bis zu drei Monaten im Voraus.

 

Arbeitslosenmeldung

Persönliche Meldung beim Arbeitsamt

 

Arbeitslosigkeit

Dies bedeutet, dass man dem Arbeitsmarkt für mindestens 24 Stunden frei zur Verfügung stehen muss.

 

 

 

Leistungsüberblick

 

Leistungen allgemein

Arbeitslosengeld, Sozialversicherung, Arbeitsvermittlung, Qualifizierungen

 

-Leistungshöhe

60 % des im Bemessungszeitraum erhaltenen durchschnittlichen Nettoentgelts

 

-Leistungsdauer

Abhängig von Alter und Beschäftigungsdauer vor Arbeitslosigkeit. Bei 24 monatiger Beschäftigung von Reiseantritt maximal 12 Monate (Abhängig vom Alter)

 

-Sperrfristen

Drei Monate bei Eigenkündigung

 

-Anspruchsgültigkeit

48 Monate ab Arbeitslosigkeit

 

Berechnung des Arbeitslosengeldes

 

Bemessungsgrundlage für die Höhe des Arbeitslosengeldes ist das während der Anwartschaft versteuerte Einkommen. (12 Monate vor Reiseantritt)

 

Das versteuerte Jahreseinkommen wird hierbei auf den jeweiligen Tagessatz heruntergerechnet. Von dem Tagessatz werden Sozialversicherungen pauschal mit 21 % abgezogen sowie der individuelle Steuersatz und 5,5 % Solidaritätszuschlag.

 

Von dem errechneten Netto Tagessatz erhält man 67 %. Dieser Tagessatz wird mit 30 multipliziert und was herauskommt, ist das einem zustehende Arbeitslosengeld.

 

Anbei ein vereinfachtes Beispiel:

 

Jahreseinkommen vor Reise: 60.000 €

Bruttotagessatz 164 € (Jahreseinkommen / 360 Tage)

 

Sozialversicherungspauschale 35 € (21 % vom Tagessatz)

Lohnsteuer 35 € (Indiv.. Einkommenssteuersatz / 21 % bei LStK I)

 

Nettotagessatz 94 € (Leistungsansatz für Arbeitsagentur)

 

 

Arbeitslosengeld pro Tag 63 € (67 % vom Nettotagessatz)

Arbeitslosengeld pro Monat 1.890 €

 

Gesamtanspruch 22.680 € (Bei einem Leistungsanspruch von 12 Monaten)

 

Im Klartext!

 

 

Nachdem wir uns nun mit den verschiedenen Voraussetzungen und Parametern befasst haben gibt es mehrere Möglichkeiten sich etwaige Ansprüche zu sichern und zu beeinflussen.

 

Die Leistungshöhe kann man dadurch beeinflussen, dass man Bonuszahlungen und sonstige Vergütungen bewusst in den 12 Monatszeitraum vor der Reise schiebt.

 

Die Leistungsdauer kann nicht beeinflusst werden, jedoch die Sperrfrist. Diese erhält man nur bei Eigenkündigung. Lässt man sich also von seinem Arbeitgeber kündigen, so entfällt auch die Sperrfrist.

 

Den größten und wichtigsten Einfluss kann man bei der Anspruchsgültigkeit nehmen!

 

Ein einmal festgestellter Leistungsanspruch ist 48 Monate lang gültig!

 

Dies bedeutet, dass wenn man es geschickt anstellt der Anspruch während der Reise nicht verfällt.

 

Folgendes ist dafür notwendig.

 

1. Arbeitssuchendmeldung drei Monate vor Ende des Arbeitsvertrages

 

2. Kündigen

 

3. Arbeitslosenmeldungen

 

4. Arbeitslos sein. (Mindestens 24h dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen)

 

5. Beim Arbeitsamt abmelden. (Jetzt steht man dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung. Man erhält keine Leistungen, der Anspruch ist jedoch noch erhalten.

 

6. Wieder beim Arbeitsamt Arbeitslos melden. (Jetzt stehen wir dem Arbeitsmarkt wieder zur Verfügung. Die Sperrfrist ist abgelaufen und wir erhalten unseren vor Reisebeginn gesicherten Leistungen für die neun Monate

 

Diese Variante kann einem ein paar Sorgen bezüglich des Wiedereinstieges oder vorzeitigem Reiseabbruch nehmen. Trotz Sperrfrist sollten neun Monate Absicherung mehr als genug für einen möglichen Wiedereinstieg sein.